Was muss ich beim Neubau hinsichtlich Luftschallschutz und Trittschallschutz beachten?
Trennelemente wie Wände, Fenster oder Raumteiler müssen so angeordnet und konstruiert sein, dass Sie den entstehenden Schall und Lärm in einem Raum entsprechend absorbieren um eine Störung im Nebenraum zu vermeiden. Um dem Schallschutznachweis gerecht zu werden, müssen die schalltechnischen Eigenschaften unterschiedlicher Baumaterialien wie Glas, Beton oder Holz berücksichtigt werden.
Der Schallschutznachweis DIN 4109 fordert außerdem ausreichenden Trittschallschutz, bei Decken ohne Bodenbelägen, was den Einbau eines schwimmenden Estrichs zwingend notwendig macht. Zusätzlich sollte auf einen ausreichend starken Fußbodenaufbau geachtet werden. So können Rohrkonstruktionen nicht zu Schallproblemen führen und die Trittschalldämmung wird nicht durch Rohrleitungen unterbrochen.