Lüftungskonzept – was ist das eigentlich?

Bei einem sogenannten Lüftungskonzept handelt es sich um einen festgelegten Plan zur Lüftung von Räumen, Gebäuden oder anderen Bauwerken.
Das Lüftungskonzept ist in der DIN Norm 1946-6 festgelegt und überprüft, ob der Luftstrom größer ist als der Luftwechsel, sprich ob eine ausreichende Frischluftzufuhr in allen Räumen gewährleistet ist.

Wann muss ein Lüftungskonzept erstellt werden?

Nach DIN 1946-6 muss ein Lüftungskonzept für Neubauten erstellt werden. Bei Renovierungen ist es vorgeschrieben, wenn in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mindestens ein Drittel der Fenster ausgetauscht wurden, bei Dachsanierungen eines Einfamilienhauses, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Luftzirkulation in jedem Raum

Gebäude werden heute immer energiesparender gebaut und sind so dicht, dass kaum ein Luftaustausch erfolgen kann. Es strömt nicht genügend neue Luft in das Gebäude und Raumfeuchte wird nicht abgeführt. Dies führt zu Feuchteschäden, Schimmelpilzbildung oder Schadstoffanreicherungen in der Luft.

Zu den lüftungstechnischen Maßnahmen zählen beispielsweise Fensterfalzlüftersysteme. Das Prinzip bei diesem System basiert auf dem Druckdifferenzausgleich zwischen außen und innen. Dabei arbeitet der Lüfter rein mechanisch: Bei stärkeren Windgeschwindigkeiten regelt die Lüfterklappe automatisch die einströmende Luft ab, unangenehme Zugerscheinungen werden so verhindert. Aber auch Schächte und automatische ventilatorgestützte Lüftungen wie eine Abluft- oder kombinierte Zu- und Abluftanlage mit Wärmegewinnung gehören zu den lüftungstechnischen Maßnahmen. Dabei ist zu beachten, dass die ergriffenen Maßnahmen auch dem Schallschutz und der Energieeffizienz entsprechen.

Was ist mit fensterlosen Räumen?

Oft sind gerade Räume mit hoher Feuchte wie z.B. Bäder fensterlos. Hier muss geprüft werden, ob die geplanten lüftungstechnischen Maßnahmen ausreichend sind, denn Frischluftversorgung muss in der gesamten Wohneinheit gewährleistet sein. Gerade wenn die Lüftungsanlage abschaltbar ist und zusammen mit dem Licht gesteuert wird, muss geprüft werden, ob bei der kurzen Laufzeit ein ausreichender Feuchteschutz für die Wohnung besteht.

 

 

Lüftungskonzept DIN 1946-6 – Lüftungsstufen

Die Din Norm unterscheidet zwischen vier verschiedenen Lüftungsstufen

Lüftungsstufe 1: Feuchteschutz
Hauptziel ist der Bautenschutz des Gebäudes und die Vermeidung von Feuchteschäden. Dabei sind übliche Nutzungsbedingungen und reduzierte Feuchtlasten zu beachten z.B. berufsbedingte Abwesenheit des Nutzers.
Hierbei muss vor allem der Dämmstandard bzw. das Wärmeschutzniveau berücksichtigt werden, aber auch die Lage des Gebäudes ist entscheidend, um die Windbelastung mit einzuberechnen – je mehr Wind desto größer die natürliche Infiltration. Lüftungsstufe 1 muss nutzerunabhängig gewährleistet sein und ständig erfolgen.

Lüftungsstufe 2: Reduzierte Lüftung / Mindestlüftung
Damit die Schadstoffbelastung der Luft den hygienischen Mindeststandards entspricht, sind zusätzliche Lüftungen notwendig. Lüftungsstufe 2 muss überwiegend nutzerabhängig gewährleistet sein.

Lüftungsstufe 3 Nennlüftung / Grundlüftung
Die Nennlüftung bezeichnet die Lüftung im Normalfall bei Anwesenheit des Nutzers. Hier sollten hygienische und gesundheitliche Aspekte sowie Aspekte des Bautenschutzes beachtet werden. Lüftungsstufe 3 bezieht den Nutzer aktiv durch Fensterlüftung mit ein.

Lüftungsstufe 4 – Intensivlüftung / Geräte- oder Partylüftung
Nach alltäglichen Tätigkeiten wie z.B. Kochen, duschen oder Wäschetrocknen sind intensive Lüftungen des Raumes notwendig, da die Feuchtigkeitsbelastung dementsprechend höher ist. Der Luftvolumenstrom ist erhöht. Der Nutzer sollte aktiv die Fenster öffnen um Feuchteschäden zu vermeiden. Lüftungsstufe 4 bezieht den Nutzer aktiv ein und findet nur bei Anwesenheit statt.

Lüftungskonzepte – Ihre Vorteile im Überblick

  • Professionelle Beurteilung Ihres Gebäudes – wir erstellen ein individuelles Lüftungskonzept für jedes Ihrer Bauwerke, egal ob Neubau oder nach Renovierung
  • Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere Tätigkeit als Energieeffizienzberater beurteilen wir Ihre Immobilie nicht nur hinsichtlich der optimalen Luftzirkulation, sondern auch bezüglich Wärmeschutzmaßnahmen
  • Wir beziehen selbstverständlich auch alle anderen Faktoren wie erforderliche Schallschutzmaßnahmen mit ein, die die Luftzirkulation beeinflussen (z.B. Trennwände, gedämmte Wohnungsdecken)
  • Da wir auch im Bereich der Gutachtenerstellung von Gebäuden tätig sind und uns mit Feuchteschäden auskennen, beraten wir Sie kompetent um diese zu vermeiden.