Energiesparnachweise / Energieeinsparnachweise nach EnEV
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bautechnische Mindest- und Standardanforderungen für Gebäude oder Bauprojekte vor, die einen effizienten Betriebsenergiebedarf gewährleisten. Grundlage ist das Energieeinsparungsgesetzt (EnEG).
Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzpolitik, da sie dazu beitragen soll, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten.
Inhalte und Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung
Mit der Energieeinsparverordnung wurden die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung zusammengeführt.
Energieeinsparnachweise beziehen in die Energiebilanz damit auch die Anlagentechnik wie z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen mit ein und berücksichtigt Verluste, die bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe von Wärme automatisch entstehen. Man betrachtet nicht mehr nur die reine Nutzenergie (Energie, die einem einzelnen Raum zur Verfügung steht), sondern die sogenannte Endenergie.
Mit dem Primärenergiefaktor wird der Energieaufwand berücksichtigt, der außerhalb des Gebäudes zur Energiegewinnung anfällt. Dazu gehören Verluste, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der eingesetzten Brennstoffe von der Erzeugung bis zum Verbraucher anfallen.
Für welche Gebäude gilt denn nun die Energieeinsparverordnung?
Die Energieeinsparverordnung gilt in Deutschland für Gebäude, die eine Innentemperatur von 19°C aufweisen und jährlich mehr als 4 Monate beheizt werden und außerdem für Wohngebäude.
Außerdem umfasst die Energieeinsparverordnung Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (12-19°C), die ebenfalls jährlich mehr als 4 Monate beheizt werden. Hier sollte man beachten, dass die komplette Anlagentechnik wie Heizungs- raumlufttechnische und Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit einbezogen werden.
Energiesparnachweise benötigt man hingegen nicht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder hauptsächlich der Tierhaltung dienen. Ebenso wenig für unterirdische Bauwerke, Gewächshäuser und großflächige Betriebsgebäude, die überwiegend offen gehalten werden müssen.
Energiesparnachweise müssen daher für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (über 19°C) erbracht werden. Dabei darf der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarf die unten stehenden Werte nicht übersteigen. Bei Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen (unter 19°C) oder kleinen Gebäudevolumen (unter 100m3) gelten geringere Anforderungen.
Energieeffizienz-klasse | Endenergie (kWh/m2 x a) | Energieeffizienz-klasse | Endenergie (kWh/m2 x a) |
---|---|---|---|
A+ | <30 | T | <160 |
A | <50 | F | <200 |
B | <75 | G | <250 |
C | <100 | H | >250 |
D | <130 |
Wie wird der Energieeinsparnachweis berechnet?
Auch bei der Berechnung unterscheidet man zwischen Primärenergie und Endenergie.
Primärenergie
Die Primärenergie oder der Primärenergiebedarf errechnet sich aus dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser und bezieht die Energieverluste von Gewinnung, Transport und Speicherung mit ein. Man berechnet den Primärenergiebedarf für den Energiesparnachweis wie folgt:
ep steht für die Anlagenaufwandszahl, also der Energie, die aufgewendet werden muss um den Energiebedarf der gesamten Anlage (Raumheizung, Be- und Entlüftung, Warmwasseraufbereitung) zu decken.
Qh bezeichnet den Heizwärmebedarf und gibt damit an, welche thermische Energie zum Heizen benötigt wird, während Qw für den Trinkwasserwärmebedarf steht.
Endenergie
Die berechnete Menge an Energie nennt man Endenergiebedarf. Sie ist die Energie, die bei durchschnittlichen deutschen Klimaverhältnissen aufgewendet werden muss, um den Heizwärmebedarf und den Trinkwasserwärmebedarf zu decken. Dabei werden die Verluste der Anlagentechnik berücksichtigt.
Wie hoch der Energiebedarf tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Bewohner ab (viel oder wenig heizen, Warmwasserverbrauch), den lokalen Klimaverhältnissen und den jeweiligen Jahreszeiten ab (ein kalter Winter wirkt sich dementsprechend stärker aus).
Wie gut ein Gebäude gedämmt ist und welche energietechnischen Qualitäten es hat kann man auch an dem tatsächlichen Verbrauch von Strom, Öl oder Gas ablesen.
Berechnet wird der Endenergiebedarf wie folgt:
QP = Primärenergiebedarf
QE = Endenergiebedarf
fP = Primärenergiefaktor
FU = Umrechnungsfaktor für Endenergie
Energiesparnachweise – Ihre Vorteile im Überblick
- Professionelle Berechnung nach den aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung
- Kompetente Beratung rund um alle energietechnische Maßnahmen
- Langjährige Erfahrung als Energieeffizienzberater
- Hilfe bei der Planung von Neubauten und beim Umbau von bestehenden Gebäuden
- Energieeinsparungspotentiale richtig erkennen und nutzen
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